In Zusammenarbeit mit der R+V Versicherung bieten wir ein Versicherungspaket, welches Ihnen und Ihrer Familie den bestmöglichen Schutz im Internet bieten soll. Hierbei handelt es sich nicht um übliche erweiterte Rechtsschutzpakete, oder Haftschutzversicherungen für Online Einkäufe.
Versicherungsumfang:
Wir bieten Ihnen ein Versicherungspaket, einen Rundumschutz inklusive aktueller Virenschutzlizenz, um Ihnen den nötigen Rückhalt im Internet zu geben.
Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die InternetschutzPolice der R+V Allgemeine Versicherung AG geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen.
Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamten Vertragsunterlagen und -Bestimmungen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung sorgfältig zu lesen.
Wir bieten Ihnen eine Absicherung von Vermögensschäden an, die im Rahmen der Nutzung des Internets durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen eines Dritten entstanden sind. Zudem haben Sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die R+V-Internet schutzPolice (AVB Internet schutzPolice) in der zum Zeitpunkt der Antragstellung neusten Fassung, Ihr Antrag, der Versicherungsschein sowie alle weiteren dort genannten Bedingungen und Vereinbarungen.
Mit der Nutzung des Internets sind zahlreiche Risiken verbunden. Wir ersetzen Ihnen folgende Vermögensschäden, die hierdurch entstehen:
Ferner erstatten wir die Kosten für die Rettung Ihrer persönlichen digitalen Daten, falls diese durch eine Schadsoftware beschädigt worden sind.
Wir stellen Ihnen telefonische psychologische Beratung durch einen von R+V vermittelten Psychologen zur Verfügung, falls Sie im Fall von Cyber-Mobbing Hilfe in Anspruch nehmen möchten.
Bei rechtlichen Fragen rund um das Internet können Sie auf telefonische Beratung durch einen von R+V vermittelten Anwalt zurückgreifen.
Sofern vereinbart, kann sich Ihr Versicherungsschutz auch auf weitere Personen aus Ihrem familiären Umfeld erstrecken. Einzelheiten finden Sie in § 2 AVB InternetschutzPolice.
Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Lizenzen, Urheberrechten, Downloads, Strom, Gas, Gutscheinen oder Eintrittskarten oder mit Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen. Dies gilt auch für die in § 2 AVB InternetschutzPolice genanntenmitversicherten Personen. Einzelheiten zum Versicherungsfall, den Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sowie zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte den §§ 3 bis 5 AVB InternetschutzPolice.
Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig von dem gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsperiode. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Antrag und dem Versicherungsschein. Dererste Beitrag wird sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Außerdem können wir bis zum Eingang der schuldhaft verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten.
Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Weitere Details zur Beitragszahlung finden Sie in § 10 der AVB InternetschutzPolice.
Jede Versicherung hat spezielle Leistungsausschlüsse. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern,denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag berechnen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Die Leistung ist ganz oder teilweise ausgeschlossen, wenn zum Beispiel
Einzelheiten zu Schäden, die nicht ersetzt werden, finden Sie in § 6 AVB InternetschutzPolice.
Zur ordnungsgemäßen Prüfung Ihrer Angaben müssen Sie die im Antrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Unrichtige Angaben können zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung führen.
Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. Andernfalls können wir den Vertrag kündigen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, auf Ihren internetfähigen Endgeräten aktuelle Virensoftware mit Spyware-Erkennung installiert zu haben und die Geräte mit Schutz gegen unberechtigtes Eindringen aus dem Internet gesichert zu haben. Weitere Verpflichtungen finden Sie in den §§ 7 und 8 AVB InternetschutzPolice.
Über den Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen informieren. Zum Nachweis des Versicherungsfalls haben Sie uns geeignete Unterlagen zu übersenden, die den entstandenen Schaden belegen. Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in § 8 AVB InternetschutzPolice.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsvertrags. Im Falle Ihres Todes besteht für mitversicherte Personen der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Genaueres können Sie unter § 11 AVB InternetschutzPolice nachlesen.
Der Versicherungsvertrag hat die im Versicherungsschein festgelegte Laufzeit und kann spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Zudem können Sie oder R+V nach Eintritt des Versicherungsfalls kündigen. Einzelheiten zu der Laufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten finden Sie in den §§ 11 und 12 AVB InternetschutzPolice.
Die wichtigsten Dokumente zum Download:
Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an?
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Welche Verpflichtungen haben Sie bei Vertragsschluss?
Welche Verpflichtungen haben Sie während der Laufzeit des Vertrags?
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Welche Laufzeit hat der Vertrag und wie kann er beendet werden?